Kleinkläranlagen

Zum 31.12.2013 werden die alten Wasserrechtsgestattungen zum Einleiten von Abwässern aus Kleinkläranlagen nach DDR-Wasserrecht aufgehoben. Dann müssen diese Anlagen geschlossen werden, oder sind nur noch als abflusslose Gruben nutzbar.

Auf Grund der dünnen Besiedlung unseres Bundeslandes ist vielerorts ein Anschluss an zentrale Abwassersysteme wirtschaftlich nicht darstellbar.

Der Betreiber ist nun also in der Pflicht, bis zum Ablauf der oben genannten Frist, den geforderten technischen Stand herzustellen.

Wegen der Vielzahl der Möglichkeiten, die Sie nutzen können, ist es sinnvoll, individuell abgestimmte Lösungen zu erarbeiten.

IMMO-Greif arbeitet auf diesem Gebiet mit Firmen zusammen, die Sie fachmännisch begleiten, von der Erstberatung bis hin zu den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Wartungen Ihrer neuen vollbiologischen Kleinkläranlage.

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