Kleinkläranlagen
Zum 31.12.2013 werden die alten Wasserrechtsgestattungen zum Einleiten von Abwässern aus Kleinkläranlagen nach
DDR-Wasserrecht aufgehoben. Dann müssen diese Anlagen geschlossen werden, oder sind nur noch als abflusslose
Gruben nutzbar.
Auf Grund der dünnen Besiedlung unseres Bundeslandes ist vielerorts ein Anschluss an zentrale Abwassersysteme
wirtschaftlich nicht darstellbar.
Der Betreiber ist nun also in der Pflicht, bis zum Ablauf der oben genannten Frist, den geforderten technischen
Stand herzustellen.
Wegen der Vielzahl der Möglichkeiten, die Sie nutzen können, ist es sinnvoll, individuell abgestimmte Lösungen
zu erarbeiten.
IMMO-Greif arbeitet auf diesem Gebiet mit Firmen zusammen, die Sie fachmännisch begleiten, von der Erstberatung bis
hin zu den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Wartungen Ihrer neuen vollbiologischen Kleinkläranlage.
Wenn Sie uns kontaktieren möchten, brauchen Sie nur das Kontaktformular mit
den nötigen Angaben versehen.
Oder Sie senden uns eine E-Mail.
Natürlich erreichen Sie uns auch telefonisch.